Immobilien-Verkauf

Liegenschaft:

Gemarkung Woltersdorf, Flur 1, Flurstück 377, mit einer Teilfläche von ca. 1.300 qm

 

Beschreibung:

Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal beabsichtigt, das Grundstück „Ruhlsdorfer Straße 1“, gelegen in der Gemarkung Woltersdorf, Flur 1, Flurstück 377, mit einer Teilfläche von ca. 1.300 qm zu veräußern. Das Grundstück ist mit einem Wohngebäude mit einer Bruttogrundfläche von 166,85 qm, und mit einem Backofen bebaut. Das Hauptgebäude wird als „Haus der Generationen“ von verschiedenen Vereinen genutzt. Das Gebäude wird ab ca. Oktober/ November 2018 leerstehend. Ab diesem Zeitpunkt kann das Grundstück veräußert werden.

Veräußert wird eine Teilfläche, die Kosten für die notwendige Teilungsvermessung sind vom Erwerber zu tragen.

Das Grundstück ist erschlossen mit Strom, Trinkwasser, Abwasser, Erdgas und Telefon.

Ein Energieausweis ist beantragt.

Für die öffentliche Trinkwasserleitung, die im östlichen Teil des Grundstückes verläuft besteht ein Leitungsrecht zugunsten der Nuthe Wasser Abwasser GmbH.

Der auf dem Nachbargrundstück befindliche Container ist wasser- und abwassertechnisch an dem zu veräußernden Wohnhaus angeschlossen. Es besteht eine Unterzähleinrichtung. Für diese Anschlüsse ist eine bis längstens 2030 befristete Grunddienstbarkeit zur weiteren Nutzung der Leitungen zu bewilligen. Diese Grunddienstbarkeit ist mit der Herstellung eigener Hausanschlüsse löschbar.

 

Kaufpreis:

Das Grundstück wird veräußert wie es steht liegt. Die Veräußerung erfolgt nach Angebot und Vereinbarung.

 

 

Ende der Angebotsfrist: 08.06.2018 - 12:00

 

Angebote:

Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag zu richten an:

Gemeindeverwaltung
Nuthe-Urstromtal
Kennziffer 23.20.02/3389-HdG

Ruhlsdorf
Frankenfelder Straße 10
14947 Nuthe-Urstromtal

Telefon:
Telefax:
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

weitere Anfragen/Informationen:

Für weitere Anfragen wenden Sie sich bitte an:

Telefon:
Email:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde in ihrer Entscheidung über die Annahme eines Gebotes frei ist. Liegen mehrere Kaufanträge mit identischem Kaufpreisangebot vor, entscheidet das Los.

 

 

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geändert: 06.11.2018

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