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17 Feb 2020

Durchführung einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung des Entwurfes Teilflächennutzungsplan „Erneuerbare Energien“ der Gemeinde Nuthe-Urstromtal nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung Nuthe Urstromtal hat in ihrer Sitzung am 17.12.2019 den vorliegenden Entwurf des Teilflächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien“ der Gemeinde Nuthe-Urstromtal mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behördenbeteiligung) durchzuführen.

Begründung:

Die Gemeindevertretung hat am 18.09.2018 die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes Erneuerbare Energien der Gemeinde Nuthe-Urstromtal beschlossen. In der Gemeinde Nuthe-Urstromtal gibt es bereits mehrere Biogasanlagen und Solarparks, Windenergieanlagen gibt es bisher keine. Durch den Wegfall des Regionalplan Havelland-Fläming, der am 05.07.2018 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt wurde, ist die Gemeinde Nuthe-Urstromtal aufgrund ihrer Flächengröße für viele Investoren im Bereich der Windenergie interessant.

Mit der Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes Erneuerbare Energien will die Gemeinde die Möglichkeit nutzen, die Flächen für Erneuerbaren Energien selbst zu steuern. Bei der Erarbeitung des Entwurfes des Teilflächennutzungsplanes Erneuerbare Energien wurden die vorhandenen Standorte für Biogas und Solar mitbetrachtet und weitere Potenzialflächen ermittelt. Zusätzlich wurde das gesamte Gemeindegebiet auf Potenzialflächen für Windenergie beleuchtet.

Im Entwurf sind die harten Tabukriterien angewandt worden. Bei den weichen Tabukriterien hat die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Kriterien für das Gemeindegebiet festgelegt und angewandt.

Der Entwurf zum Teilflächennutzungsplan „Erneuerbare Energien“ liegt mit Planzeichnung, Begründungstext und Umweltbericht in der Zeit vom 17.02.2020 bis einschließlich 18.03.2020

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal zu den nachfolgenden Dienstzeiten:

Montag           8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag         8.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag     8.00 - 17.00 Uhr
Freitag            8.00 - 12.00 Uhr

Im Zimmer 210 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahme zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Ergänzend werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können während der Auslegungsfrist unter https://nuthe-urstromtal.de/ eingesehen werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist.

Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 3]), geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5])

Nuthe Urstromtal, den 15.01.2020

gez. Scheddin
Bürgermeister

 

Downloads

TeilFNP_Erneuerbare Energien_Bekanntmachung (73.55 KB)
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01_TeilFNP_Erneuerbare Energien_Gesamtplan (341.81 KB)
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02_TeilFNP_Erneuerbare Energien_Planzeichnung (2.35 MB)
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03_TeilFNP_Erneuerbare Energien_Begründung und Umweltbericht (15.39 MB)
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geändert: 18.04.2024

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