Neue Corona-Verordnung: Was ist bei privaten Feiern und Treffen zu beachten?
Kurz vor Pfingsten: Antworten auf häufige Fragen zur Brandenburger SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg ist seit Donnerstag, den 28.05.2020, in Kraft getreten. Damit haben sich insbesondere die Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie für Veranstaltungen und Zusammenkünfte geändert. Kurz vor dem langen Pfingstwochenende fragen viele Bürgerinnen und Bürger die Landesregierung jetzt vor allem, was bei privaten und familiären Treffen und Feiern zu beachten ist.
Hierzu informiert die Landesregierung in ihrem Schreiben vom 29.05.2020.
FAQ Eindämmungsverordnung (404.88 KB)
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