Die neue Umgangsverordnung gilt vorerst bis einschließlich 16. August 2020.
Die Verordnung tritt am Montag, 15. Juni 2020, in Kraft und löst die bisherige Eindämmungsverordnung ab.
Bis auf wenige konkrete Einschränkungen ist vieles wieder erlaubt. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiterhin generell eingehalten werden. Auch die Maskenpflicht im Einzelhandel und im Nahverkehr gilt weiterhin.
Genaueres entnehmen Sie bitte der nachstehenden Verordnung.
Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg vom 12. Juni 2020 (1,022.23 KB)
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