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29 Okt 2020

Maßnahme gilt ab 2. November 2020 bis auf Widerruf

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und um deren weitere Ausbreitung so gering wie möglich zu halten, wird Brandenburgs Landesregierung laut Pressemitteilung am 30. Oktober 2020 die Corona-Umgangsverordnung auf der Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 28. Oktober dieses Jahres aktualisieren. Die neue Verordnung soll ab Montag, dem 02. November, in Kraft treten und vorerst bis zum 30. November 2020 gelten.

Die Verordnung soll unter anderem den Freizeit- und Amateursport für mindestens den vorgenannten Zeitraum untersagen. Aus diesem Grund werden

- die Sporthallen,

- Speiseräume der Grundschulen,
- Jugendclubs,

- Mehrzweckgebäude und –räume sowie

- Fest- und Sportplätze einschließlich

- Vereinsgebäude

der Gemeinde Nuthe-Urstromtal ab dem 02. November 2020 bis auf Widerruf geschlossen und stehen somit weder für den Vereins- und Breitensport noch für Versammlungen, Freizeitaktivitäten und private Nutzungen zur Verfügung.

Es wird um Verständnis für diese Maßnahme gebeten. In einer derart angespannten Situation haben die Solidarität gegenüber unseren Mitmenschen und der Schutz vor allem der Schwächeren oberste Priorität.

Link zum Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg

 

geändert: 18.04.2024

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