Was ist in Brandenburg erlaubt ... und was verboten?
Am Sonnabend, dem 09. Januar 2021 ist die Vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg in Kraft getreten.
Zum genauen Wortlauf der Verordnung (Vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 4. SARS-CoV-2-EindV) vom 8. Januar 2021, zur Allgemeinen Begründung sowie zu dem Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit dieser Verordnung gelangen Sie mit nachfolgendem Link:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/4__sars_cov_2_eindv