Aktuelle Informationen

22 Jan 2021

Regelungen zur Kontaktverfolgung und Quarantäne aktualisiert

Der Landkreis Teltow-Fläming hat mit einer Allgemeinverfügung die Regelungen zur Kontaktverfolgung und Quarantäne aktualisiert.

Demnach haben sich Erkrankte, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I ohne weitere Anordnung in häusliche Quarantäne zu begeben.

Sie haben dem Gesundheitsamt zudem

  • die konkrete Anschrift des Aufenthaltsortes und
  • diejenigen Personen mit Vor-, Nachnamen und (soweit möglich) Adresse oder Telefonnummer, mit denen sie in den vergangenen fünf Tagen engen Kontakt hatten,

mitzuteilen (postalisch, elektronisch, telefonisch oder per E-Mail).

  • Erkrankte“ sind nach der Allgemeinverfügung alle Personen, die nach ärztlichem Befund positiv getestet wurden.
  • Verdachtspersonen“ sind Personen, die symptomatische Erkrankungszeichen haben und sich nach ärztlicher Beratung einer Testung unterzogen haben oder noch unterziehen werden.
  • Personen, die die Mitteilung vom oder aufgrund des Gesundheitsamtes erhalten haben, dass sie aufgrund eines engen Kontaktes zu einem bestätigten Fall „Kontaktperson der Kategorie I“ sind.

(Kinder und Jugendliche, die in der Schule, der Kita oder dem Hort Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten und die Eltern vom Gesundheitsamt, der Schule, der Kita oder dem Hort (z.B. auf deren Internetseite) auf den Infektionsfall hingewiesen wurden, gelten ebenfalls als „Kontaktperson der Kategorie I“.)

Bezüglich der weiteren Regelungen zum Beginn, Ende der Quarantäne sowie zu den Verhaltenspflichten während der Quarantäne wird auf die Allgemeinverfügung selbst verwiesen, die auf den Internetseiten des Landkreises Teltow-Fläming aufgerufen werden kann.

Zudem steht die Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt des Landkreises Teltow-Fläming vom 14.01.2021 veröffentlicht wurde, nachfolgend als Download bereit.

 

Downloads

Amtsblatt LK TF_14.01.2021 (341.13 KB)
Download
geändert: 18.04.2024

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