Regelungen zur Kontaktverfolgung und Quarantäne aktualisiert
Der Landkreis Teltow-Fläming hat mit einer Allgemeinverfügung die Regelungen zur Kontaktverfolgung und Quarantäne aktualisiert.
Demnach haben sich Erkrankte, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I ohne weitere Anordnung in häusliche Quarantäne zu begeben.
Sie haben dem Gesundheitsamt zudem
mitzuteilen (postalisch, elektronisch, telefonisch oder per E-Mail).
(Kinder und Jugendliche, die in der Schule, der Kita oder dem Hort Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten und die Eltern vom Gesundheitsamt, der Schule, der Kita oder dem Hort (z.B. auf deren Internetseite) auf den Infektionsfall hingewiesen wurden, gelten ebenfalls als „Kontaktperson der Kategorie I“.)
Bezüglich der weiteren Regelungen zum Beginn, Ende der Quarantäne sowie zu den Verhaltenspflichten während der Quarantäne wird auf die Allgemeinverfügung selbst verwiesen, die auf den Internetseiten des Landkreises Teltow-Fläming aufgerufen werden kann.
Zudem steht die Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt des Landkreises Teltow-Fläming vom 14.01.2021 veröffentlicht wurde, nachfolgend als Download bereit.
Amtsblatt LK TF_14.01.2021 (341.13 KB)
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