Erweiterte Maskenpflicht
15.03.2021
Der Landkreis Teltow-Fläming ordnet das Tragen von medizinischen Masken auf bestimmten Plätzen und Wegen an. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden im Landkreis wurden Orte definiert, an denen sich regelmäßig Menschen versammeln oder die generell stark frequentiert sind.
Grund für die Anordnung ist, dass die 7-Tage-Inzidenz mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus auf 100.000 Einwohner beträgt.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind in der 7. Eindämmungsverordnung geregelt und betreffen:
Stadt Jüterbog
Stadt Luckenwalde
Stadt Ludwigsfelde
Gemeinde Rangsdorf
Stadt Trebbin
Stadt Zossen
Die Allgemeinverfügung wurde am 15. März 2021 im Amtsblatt 9/2021 des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht.
(Quelle: Pressestelle Landkreis Teltow-Fläming)