Aktuelle Informationen

01 Apr 2021

Bewerbung bis 10. Mai 2021

Der Ortsvorsteher aus dem Ortsteil Dümde hat mit Datum vom 02.03.2021 gegenüber der Wahlleiterin erklärt, dass er mit Ablauf des 30.04.2020 auf die Ausübung seines Mandates verzichtet.

Der Ortsvorsteher ist Bindeglied zwischen dem Ortsteil und dem Bürgermeister sowie den politischen Gremien der Gemeinde. Grundsätzlich kann der Ortsvorsteher an allen öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse teilnehmen. Eine durch die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg eingeräumte besondere Stellung erhält der Ortsvorsteher mit der Einräumung des aktiven Teilnahmerechtes (Beratungsrecht) an öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen, soweit Angelegenheiten des von ihm vertretenen Ortsteiles berührt sind.

Weiterhin ist der Ortsvorsteher gemäß Kommunalverfassung in folgenden Angelegenheiten zu hören:

  • Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,
  • Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes sowie Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen,
  • Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil,
  • Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil
  • Änderung der Grenzen des Ortsteils und
  • Erstellung des Haushaltsplanes.

Des Weiteren kann der Ortsvorsteher zu allen den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Soweit in der Haushaltssatzung Mittel zur Förderung von Vereinen und Verbänden, zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen für den Ortsteil bereit gestellt sind, wirkt der Ortsvorsteher an der Entscheidungsfindung mit.

Für seine ehrenamtliche Tätigkeit wird dem Ortsvorsteher eine monatliche Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelungen der Entschädigungssatzung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal gezahlt.

Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt entsprechend § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 16.12.2020, in Verbindung mit § 91 Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes durch die Gemeindevertretung.

Wählbar sind alle Personen,

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten im Ortsteil Dümde ihren ständigen Wohnsitz ode
  • gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Nicht wählbar sind Personen, die eine der in den § 11 Abs. 2 und 3 sowie § 9 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes aufgeführten Bedingungen erfüllen.

Sie sind an der Ausübung des Ehrenamtes interessiert sowie mit den Gegebenheiten des Ortsteiles Dümde vertraut und stehen im ständigen Kontakt mit den Einwohnerinnen und Einwohnern? Dann senden Sie bitte eine aussagekräftige Bewerbung bis 10.05.2021 an die Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal.

Für den Fall, dass keine oder kein geeignete/r Bewerber/in zur Verfügung steht, kann die Gemeindevertretung beschließen, dass sie selbst die Aufgaben des Ortsvorstehers für den Rest der allgemeinen Wahlperiode wahrnimmt.

 

geändert: 18.04.2024

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