Aktuelle Informationen

03 Mai 2021

Auslegungszeitraum: 03.05. bis einschließlich 02.06.2021

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Schöneweide Nr. 03 „Lüdersdorfer Straße“ wurde in der Gemeindevertretersitzung am 17.12.2019 gefasst. In der Gemeindevertretersitzung am 06.10.2020 wurde die Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB des 1. Entwurfes beschlossen.

Die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 12.10.2020 bis 13.11.2020 durchgeführt. Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 09.11.2020 bis 08.12.2020 statt.

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einarbeitung der Änderungen in die Planunterlagen ist eine erneute Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich.

Im 1. Entwurf, mit dem Stand vom 31. Juli 2020, lag ein geringfügiger Flächenanteil des Reinen Wohngebiets (nordöstlich) innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Baruther Urstromtal-Luckenwalder Heide“. Aufgrund der Hinweise und Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde (Stellungnahme vom 27.11.2020) und der Öffentlichkeit während des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 (2) BauGB wurde der naturschutzfachliche Belang berücksichtigt und die betroffene Teilfläche aus der Planung im 2. Entwurf herausgenommen. Der Normwiderspruch zwischen der Verordnung des LSG und des Bebauungsplanes ist damit ausgeräumt. Des Weiteren erfolgt in der Planzeichnung die Darstellung der LSG-Grenze als nachrichtliche Übernahme.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Lage des Plangebietes ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes im Ortsteil Schöneweide Nr. 03 „Lüdersdorfer Straße“ wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit folgenden Unterlagen:

Planzeichnung 2. Entwurf, Begründung 2. Entwurf, Gutachten zur Brutvogelfauna, Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung (Zauneidechsen) und zusätzlich die umweltrelevanten Stellungnahmen des Landkreises Teltow-Fläming – untere Naturschutzbehörde (Berücksichtigung der LSG-Grenze) und des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände GbR (Hinweise zu ökologischen Kriterien, z.B. Niederschlagswasser, Dachsolaranlagen), sowie die Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger öffentlicher Belange zum 1. Entwurf.

in der Zeit vom 03.05.2021 bis einschließlich 02.06.2021

offengelegt. Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes und die dazugehörige Planunterlagen werden während dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:

montags                     von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
dienstags                    von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
donnerstags                von 8.00 Uhr – 17.00 Uhr

freitags                        von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Zum jetzigen Zeitpunkt ist aufgrund der Corona-Pandemie nicht vorhersehbar, ob die Gemeindeverwaltung zum Offenlegungszeitpunkt für den Publikumsverkehr geöffnet ist. Sie können die Unterlagen nach telefonischer Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Hygienevorschriften und der Anweisungen der Mitarbeiter einsehen.

Ergänzend werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung in das Internet eingestellt.

Es werden gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben:

Sie haben die Möglichkeit, während der bekannt gemachten Zeiten Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die schriftlich vorgebrachten Bedenken sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728) geändert worden ist.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist aufgrund der Corona-Pandemie nicht vorhersehbar, ob die Gemeindeverwaltung zum Offenlegungszeitpunkt für den Publikumsverkehr geöffnet ist. Sie können die Unterlagen nach telefonischer Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Hygienevorschriften und der Anweisungen der Mitarbeiter einsehen.

 

 

 

 

Downloads

01_B-Plan Schöneweide_Planzeichnung (311.93 KB)
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02_B-Plan Schöneweide_Begründung (1.21 MB)
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03_B-Plan Schöneweide_Brutvogelvorkommen (818.43 KB)
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04_B-Plan Schöneweide_Artenschutzrechtl. Potentialabschätzung (2.39 MB)
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05_B-Plan Schöneweide_Auswertungstabelle § 3 (2) u. § 4 (2) BauGB (883.93 KB)
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geändert: 09.04.2024

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