Aktuelle Informationen

01 Okt 2021

Zeitraum der Auslegung: 01.10.2021 bis einschließlich 01.11.2021

Durchführung einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nuthe-Urstromtal (Wind) nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung Nuthe Urstromtal hat in ihrer Sitzung am 08.06.2021 die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nuthe-Urstromtal (Wind) mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behördenbeteiligung) durchzuführen.

Begründung:

Die Gemeindevertretung hat am 21.08.2018 die Aufstellung eines Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien“ der Gemeinde Nuthe-Urstromtal gemäß §5 Abs. 2b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Ziel des Sachlichen Teilflächennutzungsplans war es, die Ansiedlung von Windkraftanlagen, Standorte für Bioenergie und Solaranlagen durch Ausweisung geeigneter Standorte zu unter-stützen und im Rahmen der kommunalen Planungshoheit zu steuern. Dabei sollte der Nutzung der Windenergie substanziell Raum verschafft werden und besonders geeignete Stand-orte für Biogasanlagen und Solaranlagen ausgewiesen werden. Im übrigen Gemeindegebiet sollte die Errichtung von raumbedeutsamen Anlagen für erneuerbare Energien dagegen ausgeschlossen bzw. nicht möglich sein.

Der Vorentwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien“ wurde gemäß Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.02.2020 den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme übergeben.

Im Ergebnis der Beteiligung wird das Verfahren geändert:

Inhalt der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nuthe-Urstromtal ist das Ergebnis des Fachgutachtens Erneuerbare Energien hinsichtlich der Flächenausweisung für die Gewinnung von Energie aus Windkraft. Die Flächen werden als Sondergebiete mit Zweckbestimmung „Wind“ ausgewiesen.

Geltungsbereich ist die gesamte Gemarkung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal.

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nuthe-Urstromtal (Wind) liegt mit Planzeichnung, Begründungstext und Umweltbericht in der Zeit

vom 01.10.2021 bis einschließlich 01.11.2021

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, Raum 210, zu den nachfolgenden Dienstzeiten:

Montag              8.00 - 15.00 Uhr

Dienstag            8.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag        8.00 - 17.00 Uhr

Freitag               8.00 - 12.00 Uhr


zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahme zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist aufgrund der Corona-Pandemie nicht vorhersehbar, ob die Gemeindeverwaltung zum Offenlegungszeitpunkt für den Publikumsverkehr geöffnet ist. Sie können die Unterlagen nach telefonischer Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Hygienevorschriften und der Anweisungen der Mitarbeiter einsehen.

Ergänzend werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung in das Internet eingestellt. Die Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht haben wir Ihnen nach Ende des Textes als Downloads bereitgestellt.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geändert worden ist.

Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 3]), geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5])

 

Downloads

01_Planzeichnung_7. Änderung FNP NU (Wind) (16.18 MB)
Download
02_Begründung und Umweltbericht_7. Änderung FNP NU (Wind) (9.48 MB)
Download
geändert: 27.03.2024

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