Neufassung der Allgemeinverfügung zur häuslichen Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, von Verdachtspersonen und engen Kontaktpersonen
Die Verfügung regelt nicht nur, wann man sich – auch ohne Quarantänebescheid – in häuliche Absonderung begeben muss, sondern auch wie lange sie dauert bzw. ob und wie man sich "freitesten" kann.
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 43/2021 veröffentlicht.
Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming vom 21.12.2021, Nr. 43 (620.66 KB)
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