Aktuelle Informationen

19 Jul 2022

Nützliche Tipps für die Erstellung der Grundsteuerwerterklärung

Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz, müssen Sie bis spätestens 31. Januar 2023 eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich elektronisch abzugeben.

Näheres dazu finden Sie auf der Internetseite des Finanzamtes Brandenburg unter dem Link:

https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/

Für die Erstellung der Grundsteuerwerterklärung benötigen Sie Ihre Grundstücksdaten. Dafür ist das "Informationsportal Grundstücksdaten" des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg eine nützliche Hilfe. Alle relevanten Informationen des Liegenschaftskatasters und die Bodenrichtwerte weden Ihnen hier bereitgestellt:

https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/

Bei Bedarf ist eine Anleitung zur Bedienung des Portals über den Button "Hilfe" rechts oben auf der Startseite abrufbar.

 

geändert: 18.04.2024

Veranstaltungen

Please publish modules in offcanvas position.