Aktuelle Informationen

06 Feb 2023

Auslegung des Entwurfs vom 6.2. bis 8.3.2023

Der Entwurf des Bebauungsplanes Frankenförde Nr. 06 „Solarpark Frankenförde-An der L80“ wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit folgenden Unterlagen:

  • der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan in der Fassung vom Oktober/November 2022
  • der Planzeichnung und der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans (Parallelverfahren) in der Fassung vom Oktober/November 2022
  • der Fortschreibung des Landschaftsplanes in der Fassung vom Oktober/November 2022,

in der Zeit vom

06.02.2023 bis einschließlich 08.03.2023

offengelegt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die dazugehörigen Planunterlagen werden während dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:

montags                      von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
dienstags                    von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
donnerstags                von 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
freitags                        von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Sie können die Unterlagen nach telefonischer Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Hygienevorschriften und der Anweisungen der Mitarbeiter einsehen.

Ergänzend werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können während der Auslegungsfrist unter https://nuthe-urstromtal.de/ bzw. auf dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (http://blp.brandenburg.de bzw. http://bauleitplanung.brandenburg.de) eingesehen und heruntergeladen werden.

Es werden gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben:

Sie haben die Möglichkeit, während der bekannt gemachten Zeiten Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die schriftlich vorgebrachten Bedenken sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten. Die Abgabe von Stellungnahmen in elektronischer Form können an gv@nuthe-urstromtal.de gerichtet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (vgl. § 3 (2) Satz 2 BauGB).

 

Downloads

B-Plan Frankenförde Nr. 06_An der L80_Planzeichnung (312.44 KB)
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B-Plan Frankenförde Nr. 06_An der L80_Begründung Umweltbericht (2.89 MB)
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B-Plan Frankenförde Nr. 06_An der L80_Artenschutz (1.92 MB)
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B-Plan Frankenförde Nr. 06_An der L80_FNP Planzeichnung (1.02 MB)
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B-Plan Frankenförde Nr. 06_An der L80_FNP Begründung (1.14 MB)
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B-Plan Frankenförde Nr. 06_An der L80_Fortschreibung Landschaftsplan (1.90 MB)
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B-Plan Frankenförde Nr. 06_An der L80_Geltungsbereich (236.08 KB)
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B-Plan Frankenförde Nr. 06_An der L80_Bekanntmachung (149.46 KB)
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geändert: 18.04.2024

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