Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs vom 6.11. - 15.12.2023
Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ((BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und alle Unterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nuthe-Urstromtal, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, in der Zeit vom
06.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023
im Internet unter https://nuthe-urstromtal.de/ bereitgestellt. Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich: (http://blp.brandenburg.de bzw. http://bauleitplanung.brandenburg.de).
Folgende Unterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nuthe-Urstromtal stehen zur Verfügung:
- Begründung mit Umweltbericht, Stand Oktober 2023
- Planzeichnung, Stand Oktober 2023
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: gv@nuthe-urstromtal.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich oder zu Protokoll abgegeben werden:
Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal
Ruhlsdorf
Frankenfelder Straße 10
14947 Nuthe-Urstromtal
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
4. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen öffentlich in der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
montags von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
dienstags von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Sie können die Unterlagen nach telefonischer Terminvereinbarung einsehen.
Hinweise zum Datenschutz
Im Falle einer Stellungnahme werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift) nur zum Zwecke der Einstellung Ihrer Belange im Abwägungsprozess verwandt. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Abwägung durch die Gemeindevertretung Nuthe-Urstromtal wird Ihre Stellungnahme anonymisiert. Die Originalstellungnahme verbleibt jedoch mit den personenbezogenen Daten auf unbegrenzte Zeit in der zum Bauleitverfahren zu führenden Verfahrensakte bei der Gemeinde Nuthe-Urstromtal oder bei der erforderlichen Genehmigung beim Landkreis Teltow-Fläming.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des §3 BauGB in Verbindung mit Art 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist