Aktuelle Informationen

16 Aug 2024

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß der in § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelten Zuständigkeit sind alle Brandenburger Kommunen, für die im Jahr 2022 Lärmkarten zu erarbeiten waren, verpflichtet, zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. bereits bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal hat bereits im Jahr 2018 einen Lärmaktionsplan zum Straßenverkehrslärm aufgestellt. Die Überprüfung und Anpassung des Lärmaktionsplanes wurde aufgrund der zur Verfügung gestellten Lärmkartierungen 2022, die durch das Landesamt für Umwelt übermittelt wurden, durchgeführt.

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft hat in einer zentralen Presse- und Internetveröffentlichung am 30.06.2022 und einer zentralen Auftaktveranstaltung am 15.11.2022 über die Lärmkartierung informiert.

Den Gemeinden wurden Unterlagen zur Verfügung gestellt, mit welcher Methodik die Aufbereitung der Eingangsdaten im Auftrag des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg erfolgte. Aus den vorliegenden Ergebnissen liegt eine Betroffenheit von Menschen in der Gemeinde vor. Für die Gemeinde ergibt sich daraus die Verpflichtung, einen Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. zu überarbeiten.

Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal ist entsprechend der Lärmkartierung 2022 im Bereich der B101 zwischen Woltersdorf und Wiesenhagen betroffen. Durch die punktuellen Einzelquellen, hier unbewohnte Gebäude im Wald, kann die Gemeinde Nuthe-Urstromtal das elektronische Berichtsformular „Berichterstattung zum Lärmaktionsplan“ als vereinfachten Lärmaktionsplan beschließen.

Um diese Planung mit der notwendigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, werden die Bürger aufgerufen, sich mit Anregungen, Bedenken oder Hinweisen zu beteiligen.

Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung:

  • Lärmaktionsplan Nuthe-Urstromtal 202
  • Strategische Lärmkarten der 4. Runde für Nuthe-Urstromta
  • Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2022 für Nuthe-Urstromtal

Die Unterlagen werden in der Zeit vom 16. August 2024 bis einschließlich 16. September 2024 auf der Internetseite der Gemeinde Nuthe-Urstromtal unter https://nuthe-urstromtal.de/ veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können
  • dass Stellungnahmen elektronisch an folgende E-Mailadresse übermittelt werden sollen:
    gv@nuthe-urstromtal.de
  • dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die Unterlagen öffentlich in der Gemeindeverwaltung ausgelegt und dort eingesehen werden können:

Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) zu folgenden Dienstzeiten:

montags                      von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
dienstags                    von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
donnerstags                von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr
freitags                       von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Sie können die Unterlagen nach telefonischer Terminvereinbarung einsehen.

 

Downloads

Bekanntmachung Lärmaktionsplan (74.60 KB)
Download
01_Lärmaktionsplan NU_2024 (606.01 KB)
Download
02a_NU Lärmkarte-Tag 2022 (6.68 MB)
Download
02b_NU Lärmkarte-Nacht 2022 (6.68 MB)
Download
03_Bericht Lärmkarten 2022 (25.61 KB)
Download
geändert: 11.09.2024

Veranstaltungen

Please publish modules in offcanvas position.