Aktuelle Informationen

30 Aug 2024

Allgemeine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Mit Antrag vom 15.04.2024 beantragt die Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbH eine Änderung von Flugbetriebsflächen und Ausweisung eines neuen Baufeldes östlich des Baufeldes III für weitere luftaffine Ansiedlungen. Konkret geht es hierbei um die dauerhafte Stilllegung der Grasbahn 12/30, die fachplanerische Genehmigung für ein neues Baufeld, die Umwidmung der Asphaltbahn 12/30 in einen Rollweg und die fachplanerische Genehmigung für die geplanten Vorfeldflächen der Hochbauten mit den erforderlichen Verbindungen zum Rollweg.

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen sind auf der folgenden Internetseite unter dem Punkt „Bekanntmachungen“ ab dem 09.09.2024 bis zum Abschluss des Verfahrens jederzeit und für jedermann einsehbar:

https://lubb.berlin-brandenburg.de/aufgaben/flugplaetze-berlin-brandenburg/

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden die Antragsunterlagen und die dazugehörige Platzdarstellungskarte in der

 

Gemeinde Nuthe Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) in der Zeit

vom 09.09.2024 bis 09.10.2024

während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht ausgelegt und können dort von jedermann nach telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.

Einwendungen

Jeder, dessen Belange durch die Änderung der Genehmigung berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der auslegenden Stelle oder bis einschließlich 23.10.2024 (Posteingang) bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (Genehmigungsbehörde), Mittelstraße 5/5a, 12529 Schönefeld Hinweise oder Bedenken schriftlich oder als elektronische Erklärung einreichen. Die Erklärung zur Niederschrift wird hiermit ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 PlanSiG).

 

 

 

geändert: 11.09.2024

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