Aktuelle Informationen

03 Dez 2024

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal hat am 10.10.2023 (Beschluss Nr.: 2023/053) den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Frankenförde Nr. 6 „Solarpark Frankenförde-An der L 80“ gefasst und die beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gegeben. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Nuthe-Urstromtal tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 39,2 ha. Es handelt sich um landwirtschaftliche Flächen nördlich der Landesstraße L80 zwischen Zülichendorf und Frankenförde.

Die Gemeindevertretung hat am 29.03.2022 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Frankenförde Nr. 06 „Solarpark Frankenförde-An der L80“ mit Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gefasst.

Jedermann kann den Bebauungsplan Frankenförde Nr. 06 „Solarpark Frankenförde-An der L 80“ der Gemeinde Nuthe-Urstromtal bestehend aus Planzeichnung, Begründung sowie die zusammenfassenden Erklärungen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung die im Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen diese Planänderung nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Raum 210 in der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, innerhalb der folgenden Dienstzeiten einsehen:

montags                      von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

dienstags                    von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

donnerstags               von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr

freitags                        von 8.00 – 12.00 Uhr

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 10a BauGB sind die oben benannten Unterlagen in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können unter https://nuthe-urstromtal.de/ eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist auf dem neuen zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg für Sie bereit: https://diplan.brandenburg.de und https://blp.brandenburg.de.

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen:

Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser 8. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründetem Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Hinweis auf die Geltendmachung und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen; wonach derjenige Entschädigung verlangen kann, dem durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder durch seine Durchführung in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnete Vermögensnachteile entstanden sind. Ein solcher Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, seine Fälligkeit herbeigeführt wird.

 

Downloads

B-Plan Frankenförde Nr. 06_Solarpark Frankenförde-An der L80_Bekanntmachungsanordnung (348.71 KB)
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B-Plan Frankenförde Nr. 06_Solarpark Frankenröde-An der L80_Bekanntmachung (836.97 KB)
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01_B-Plan Frankenförde Nr. 06_Solarpark Frankenförde-An der L80_Planzeichnung (425.61 KB)
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02_B-Plan Frankenförde Nr. 06_Solarpark Frankenförde-An der L80_Begruendung (3.32 MB)
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03_B-Plan Frankenförde Nr. 06_Solarpark Frankenförde-An der L80_Gutachten Artenschutz (2.66 MB)
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04_B-Plan Frankenförde Nr. 06_Solarpark Frankenförde-An der L80_Zusammenfassende Erklärung (949.22 KB)
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geändert: 16.01.2025

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