Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Gemeindevertretung hat am 30.04.2024 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Kemnitz Nr. 01 "Solarpark Kemnitz" mit Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gefasst. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes vollzogen.
Die Firma MaxSolar GmbH aus Traunstein möchte auf einer Fläche in der Gemarkung Kemnitz in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal eine Freiflächenphotovoltaikanlage installieren. Auf einer Gesamtfläche von ca. 11 ha sollen landwirtschaftliche Flächen genutzt werden.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Hintergrund ist hauptsächlich die Gewinnung von Sonnenenergie. Erneuerbare Energien gehören zu den wichtigsten Stromquellen in Deutschland und ihr Ausbau ist eine zentrale Säule der Energiewende.
Das Plangebiet wird als Sonstiges Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Ziel ist es, Flächen für die Gewinnung von Sonnenenergie planungsrechtlich zu sichern.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 78, 79 und 83 der Flur 2 der Gemarkung Kemnitz und hat eine Fläche von etwa 11 ha. Das Plangebiet befindet sich im Privateigentum. Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Kemnitz und grenzt unmittelbar an die bestehende Schweinemastanlage an. Es handelt sich um Flächen intensiver Landwirtschaft, die im Norden und Osten durch Wald begrenzt werden. Im Süden wird das Plangebiet durch die Landesstraße L 80 begrenzt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Kemnitz Nr. 01 "Solarpark Kemnitz" wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit folgenden Unterlagen:
- - Planzeichnung
- - Begründung (Textteil) und Umweltbericht (Stand: Oktober 2024)
in der Zeit vom
04.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025
offengelegt. Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können während der Auslegungsfrist unter https://nuthe-urstromtal.de/ eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist auf dem neuen zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg für Sie bereit: https://diplan.brandenburg.de (https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/edfc0a9b-a0dc-45fd-8fad-fb95f94ee8ee) und https://blp.brandenburg.de.
Die Unterlagen des Bebauungsplanes werden während dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
montags von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
dienstags von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
freitags von 8.00 – 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während des Zeitraums der Offenlegung können von jedermann Stellungnahmen unter Angabe des Absenders schriftlich zu Protokoll bzw. per Postanschrift oder digital an gv@nuthe-urstromtal.de abgegeben werden.
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Die oben genannten Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind gleichermaßen für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen offen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I S. 394).
B-Plan Kemnitz Nr. 01_Solarpark Kemnitz_ÖB Vorentwurf_Bekanntmachung (1.04 MB)
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B-Plan Kemnitz Nr. 01_Solarpark Kemnitz_ÖB Vorentwurf_Geltungsbereich (1.11 MB)
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B-Plan Kemnitz Nr. 01_Solarpark Kemnitz_ÖB Vorentwurf_Planzeichnung (922.48 KB)
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B-Plan Kemnitz Nr. 01_Solarpark Kemnitz_ÖB Vorentwurf_Begründung_Umweltbericht (1.76 MB)
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