Dauer: 3. Januar bis einschließlich 3. Februar 2025
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal hat am 13.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.06.2023 im Amtsblatt Nr. 9 der Gemeinde Nuthe-Urstromtal ortsüblich bekannt gemacht.
Nun hat die Gemeindevertretung am 26.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Woltersdorf Nr. 07 „Wohnen Am Waldquartier“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht (Stand 01.10.2024) gebilligt und die Unterlagen zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 301, 401, 479 (teilweise), 511, 512 und 524 der Flur 1 in der Gemarkung Woltersdorf und hat eine Fläche von 2,16 ha.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Wohnbebauungen entlang der Potsdamer Straße und Waldflächen,
- im Süden durch die Gemeindestraße „Ruhlsdorfer Straße“,
- im Westen durch Waldflächen,
- im Osten ebenfalls durch Wohnbebauungen entlang der Potsdamer Straße.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Woltersdorf Nr. 07 „Wohnen Am Waldquartier“ der Gemeinde Nuthe-Urstromtal in der Fassung vom 01.10.2024 wird in der Zeit
vom 03.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Nuthe-Urstromtal bzw. auf dem neuen zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg https://diplan.brandenburg.de und https://blp.brandenburg.de veröffentlicht.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet werden die o.g. Entwurfsunterlagen (Stand: 01.10.2024), hier Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht sowie die o.g. wesentlichen umweltbezogenen Informationen (Fachgutachten und Stellungnahmen), im selben Zeitraum vom 03.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025 zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
montags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
dienstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf elektronisch unter der E-Mailadresse: gv@nuthe-urstromtal.de vorgebracht werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Postanschrift der Gemeinde Nuthe-Urstromtal ist:
Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal
Frankenfelder Straße 10
14947 Nuthe-Urstromtal OT Ruhlsdorf
Gem. § 3 Abs. 2 weisen wir darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen, bei Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die Sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 Nr. 394) und Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18).
B-Plan Woltersdorf Nr. 07 "Wohnen am Waldquartier"_ÖB_Bekanntmachung (2.07 MB)
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B-Plan Woltersdorf Nr. 07 "Wohnen am Waldquartier"_ÖB_01_Planzeichnung (479.00 KB)
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B-Plan Woltersdorf Nr. 07 "Wohnen am Waldquartier"_ÖB_02_Begründung (2.57 MB)
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B-Plan Woltersdorf Nr. 07 "Wohnen am Waldquartier"_ÖB_03_Artenschutzfachl. Begutachtung (3.65 MB)
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B-Plan Woltersdorf Nr. 07 "Wohnen am Waldquartier"_ÖB_04_Brutvogelvorkommen (2.00 MB)
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B-Plan Woltersdorf Nr. 07 "Wohnen am Waldquartier"_ÖB_05_Zauneidechsenvorkommen (1.80 MB)
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