Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Stülpe gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der fristgerechten und ordnungsgemäßen Ladung
2. Wahl eines neuen Vorstandes für den Zeitraum vom 09.08.2024 bis 31.03.2029
3. Entlastung des Notjagdvorstandes
4. Sonstiges
Gemäß § 10 (4) der Satzung der Jagdgenossenschaft können sich die Mitglieder durch volljährige Bevollmächtigte vertreten lassen. Im Falle der Vertretung bedarf es der schriftlich erteilten Vollmacht des Vertretenen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Eventuelle Eigentumsänderungen sind durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges anzuzeigen.
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