Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Stülpe gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Tagesordnung:
Von den Bodeneigentümern sind Flächennachweise vorzulegen. Hierzu kann auch der Abgabebescheid für die Gebühr des Wasser- und Bodenverbandes als Grundstücksnachweis vorgelegt werden.
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