Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Märtensmühle gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Tagesordnung:
Es wird um Mitteilung von Veränderungen im Eigentumsrecht der Flächen durch Grundbuch bzw. Erbschein gebeten.
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