Zum 01.01.2021 hat die NUWAB GmbH im Auftrag der Stadt Luckenwalde die Aufgabe der Mobilen Abwasser- und Klärschlammentsorgung für das Gebiet der Stadt Luckenwalde und das Gebiet der Gemeinde Nuthe-Urstromtal übernommen. Was hat sich im Wesentlichen für die Kunden geändert?
Die Heranziehung des gelieferten Trinkwassers als Abrechnungsgrundlage bei Wohngrundstücken ist neu. Hierfür gibt es jedoch drei unterschiedliche Tarifgruppen:
Die tatsächliche Leerung der abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen erfolgt nach einem Tourenplan. Mindestens fünf Tage vor der durchzuführenden Entsorgung ist der Auftrag in der Zeit von Mo.-Fr. jeweils von 7:00 bis 17:00 Uhr zu erteilen. Die Disposition der Touren erfolgt nach wie vor durch die Firma Schuster Entsorgung GmbH unter der Telefonnummer 03371 619990.
Fragen & Antworten
Ich verkaufe mein Grundstück bzw. meinen Garten oder schließe einen neuen Pachtvertrag mit einer Kleingartenanlage ab. Was muss gemeldet werden?
Im Falle des Grundstücksverkaufs ist der NUWAB unter Angabe des Datums, des Wasserzählerstands und des Stands des Abzugszählers der Eigentümerwechsel mitzuteilen. Diesen Unterlagen ist zum Nachweis ein Auszug aus dem Kaufvertrag anzufügen.
Wird ein Pachtvertrag (in einer Kleingartenanlage) gekündigt oder neu abgeschlossen, ist das ebenfalls unbedingt unter Angabe des Datums der NUWAB mitzuteilen, so dass die Grundgebühr dem Pächter taggleich zugerechnet werden kann.
Bis wann muss der Grundstückseigentümer einen Ansaugstutzen an der Grundstücksgrenze gelegt haben?
Für das Legen des Ansaugstutzens gilt nach § 8a Abs. 2b) der Entsorgungssatzung für bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2027. Eine Meldung an die NUWAB ist nicht zwingend erforderlich, jedoch für die Einteilung unserer Arbeitszeit von Vorteil.
Wo kann ein Antrag auf Befreiung gemäß § 6 Abs. 3 Entsorgungssatzung gestellt werden?
In begründeten Einzelfällen kann ein schriftlicher Antrag auf Befreiung von der Stutzenpflicht bei der Stadt Luckenwalde, Markt 10 in 14943 Luckenwalde gestellt werden.
Wie verhalte ich mich, wenn auf eine durch den Landkreis Teltow-Fläming genehmigte Kleinkläranlage umstellt wird?
Die Umstellung ist bei der NUWAB unter Angabe des Datums der Inbetriebnahme der KKA sowie des aktuellen Wasserzählerstands zu melden (vba@nuwab.de oder per Post). Entsprechend dieser Angaben wird ein Tarifwechsel vorgenommen.
Wie ergibt sich die Höhe der 2-monatlich zu entrichtenden Vorausleistungen (Abschläge)?
Hinweis: Die Höhe der Vorausleistungen kann auf Antrag geändert werden (telefonisch, schriftlich oder per Mail).
Wann erfolgt die Jahresverbrauchsabrechnung?
Die Jahresverbrauchsabrechnung wird jeweils im Januar eines Jahres für das zurückliegende Jahr erstellt und versendet. Der ausgewiesene Zahlbetrag ist jeweils zum 15. Februar des Jahres fällig.
Dabei ist zwischen den drei Tarifgruppen bei der Mobilen Entsorgung zu unterscheiden:
Gibt es sogenannte „Sonderfälle“?
Ja, wenn z.B. mehrere Wohngrundstücke eine abflusslose Sammelgrube nutzen. In diesem Fall wird bei diesen Wohngrundstücken sowohl die Grundgebühr abhängig von der Größe des eingebauten Wasserzählers und die entsorgte Fäkalienmenge auf der Grundlage des gelieferten Trinkwassers (ggf. unter Berücksichtigung des Abzugszählers) berechnet. Sollte es erforderlich sein, mehr als 10 m Schlauch auszulegen, werden die Mehrmeter nur gegenüber dem Grundstückseigentümer erhoben, auf dessen Grundstück sich die abflusslose Sammelgrube befindet.
Nutzen mehrere Grundstückseigentümer gemeinsam eine genehmigte Kleinkläranlage, wird die entsorgte Menge Klärschlamm gegenüber dem Grundstückseigentümer erhoben, auf dessen Grundstück sich die KKA befindet.
Rechtsgrundlagen für die Mobile Abwasser- und Klärschlammentsorgung:
(veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Luckenwalde Nr. 25 am 25.11.2020 und im Amtsblatt für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal Nr. 12 am 18. Dezember 2020)
Sowohl die Satzungen als auch der Tourenplan können jeweils auf der Homepage der Stadt Luckenwalde, der Gemeinde Nuthe-Urstromtal und der NUWAB GmbH nachgelesen werden.
(Autor: NUWAB GmbH)