Bei allen Fragen rund um gewerberechtliche Angelegenheiten rufen Sie uns einfach an oder besuchen Sie uns während der Servicezeiten.
Seit dem 1. Februar 2020 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gewerbean-, -um- oder -abmeldung online zu erledigen. Innerhalb von drei Arbeitstagen wird Ihre Anzeige - vorausgesetzt, es liegen alle notwendigen Unterlagen vor - bescheinigt.
Wenn Sie eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen, sind Sie verpflichtet, das für Sie zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs bzw. nach Aufnahme der Tätigkeit zu informieren. Die nachfolgenden Merkblätter liefern wichtige Informationen zur steuerlichen Erfassung.
Merkblatt mit den notwendigen Schritten zur steuerlichen Erfassung