In Nuthe-Urstromtal können sich Heiratswillige das Ja-Wort an außergewöhnlichen Orten geben.
Wer es besonders romantisch mag, kann sich im Schloss Stülpe trauen lassen. Seit Januar 2014 können sich Heiratswillige auch in der Walkmühle Woltersdorf, die barrierefrei zugänglich ist, ihr Jawort geben. Eine weitere Möglichkeit sich trauen zu lassen, wurde im Jahr 2016 mit der Widmung eines Trauzimmers im Haus am Bauernsee in Dobbrikow geschaffen. Seit Sommer 2023 können Verliebte ihre Eheschließung im historischen Güterschuppen auf dem ehemaligen Bahnhof in Schönefeld besiegeln lassen. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, den Bund fürs Leben im Trauzimmer in der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal in Ruhlsdorf zu schließen.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim zuständigen Standesamt. Möchten Auswärtige in Nuthe-Urstromtal heiraten, müssen sie sich zusätzlich beim hiesigen Standesamt anmelden. Eine Terminabsprache muss mit dem Standesamt als auch mit dem Vermieter, sprich dem Eigentümer der jeweils anderen Örtlichkeit erfolgen. Die jeweiligen Informationen zu den Vermietern, d.h. Adressen und Telefonnummern, erhalten Sie von den Standesbeamten/innen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Standesbeamtinnen für ein persönliches Gespräch oder auch über E-Mail gern zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen zur Beantragung der Eheschließung
Die DSGVO verpflichtet das Standesamt der Gemeinde Nuthe-Urstromtal bei der Erhebung personenbezogener Daten über den Umgang mit diesen Daten zu informieren.
Die nachfolgenden Informationen enthalten die gemäß Art. 13 DSGVO erforderlichen Angaben.
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Das Standesamt Nuthe-Urstromtal in Ruhlsdorf verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung seiner personenstandsrechtlichen Aufgaben gemäß § 1 und 2 des Personenstandsgesetzes.
Danach beurkundet das Standesamt den Personenstand und wirkt an der Eheschließung mit. Es nimmt Beglaubigungen für Zwecke des Personenstandswesens vor und erteilt Personenstandsurkunden.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Gemeinde Nuthe-Urstromtal
Standesamt
Frankenfelder Str. 10
14947 Nuthe-Urstromtal
E-Mail: gv@nuthe-urstromtal.de
Telefon: 03371/686-28
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Gemeinde Nuthe-Urstromtal
Frankenfelder Str. 10
14947 Nuthe-Urstromtal
E-Mail: Datenschutzbeauftragte@nuthe-urstromtal.de
Telefon: 03371/686-36
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a) Zwecke
- Prüfung der Ehevoraussetzungen und Mitwirkung an der Eheschließung/Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine
Ehe
- Beurkundung von Personenstandsfällen in den Personenstandsregistern (Eheschließungen, Umwandlungen von Lebens
partnerschaften in Ehen, Geburten, Sterbefälle, Namensänderungen)
- Ausstellung von Urkunden aus den Personenstandsregistern
- Information von durch Rechtsvorschriften bestimmten öffentlichen Stellen über Personenstandsfälle
- Ermöglichung der Benutzung der Personenstandsregister durch Behörden, Gerichte und Privatpersonen in den in §§ 61 ff.
Personenstandsgesetz definierten Fällen
b) Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz
- Personenstandsverordnung
- Brandenburgische Personenstandsverordnung
5. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind gemäß §§ 9 und 10 Personenstandsgesetz in Abhängigkeit vom Personenstandsfall verpflichtet, die vom Standesamt angeforderten Daten anzugeben. Andernfalls kann die beantragte Amtshandlung nicht vorgenommen werden.
Wer nach dem Personenstandsgesetz zu Anzeigen eines Personenstandsfalls (Geburt, Sterbefall) oder zu sonstigen Handlungen verpflichtet ist, kann gemäß § 69 Personenstandsgesetz hierzu vom Standesamt durch ein Zwangsgeld angehalten werden.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Standesämter sind durch Rechtsvorschriften (insbesondere §§ 57 bis 62 Personenstandsverordnung) verpflichtet, personenbezogene Daten unter bestimmten Voraussetzungen an andere öffentliche Stellen weiterzugeben.
Dabei handelt es sich um folgende Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern:
- inländische Standesämter
- Meldebehörde
- Jugendamt
- Vormundschaftsgericht
- Familiengericht
- Finanzamt
- Amtsgericht
- Nachlassgericht
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Im Einzelfall können darüber hinaus unter den Voraussetzungen der §§ 61 ff Personenstandsgesetz personenbezogene Daten an die dort genannten Empfänger weitergeben werden.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Gemäß § 5 Absatz 5 des Personenstandsgesetzes werden die Daten in den Personenstandsregistern wie folgt gespeichert:
Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
Geburtenregister: 110 Jahre
Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten dem zuständigen Archiv zur Übernahme angeboten.
8. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO). Dieses Recht
können Sie nach Maßgabe der §§ 47 bis 63 Personenstandsgesetz wahrnehmen.
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zu-
trifft.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Gel-
tendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei
einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Standesamtes gegenüber denen der betroffenen Person
überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DSGVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für
die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches
Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung
verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
9. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de
wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Über xSta-Urkunden können Sie Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt anfordern. Bevor Sie mit der Anforderung Ihrer gewünschten Urkunde(n) beginnen, lesen Sie bitte die nachstehenden Informationen sorgfältig durch.
Für die Ausstellung der Urkunde ist das Standesamt zuständig, bei dem der entsprechende Registereintrag geführt wird.
xSta-Urkunden unterstützt Sie dabei, das richtige Standesamt zu finden.
Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen können Personenstandsurkunden nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden sowie entsprechende Registerauszüge sind mit 15,00 € gebührenpflichtig. Jede weitere in einem Arbeitsgang erstellte Urkunde/Registerauszug kostet 7,50 €.
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse.
Die Gebühr ist vorab durch Überweisung an die Kasse der Gemeinde Nuthe-Urstromtal unter Angabe des Kassenzeichens
431100.6000.1220301/"Ihr Name"
auf das folgende Konto einzuzahlen:
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
IBAN: DE74 1605 0000 3633 0278 14
BIC: WELADED1PMB
⇒ Der Zahlungsnachweis ist der Urkundenanforderung beizufügen!
Die Urkunden werden in der Regel mit der Post versandt. Eine Abholung ist ebenfalls möglich.
Bei Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehen Ihnen mit der Funktion "Hilfe" jederzeit kontextbezogene Erläuterungen zur Verfügung.
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Sie die Urkundenanforderung des Standesamtes nur unter den nachfolgend verlinkten Online-Services finden. Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich um kein Serviceangebot der deutschen Standesämter handelt! Diese sind kostenpflichtige Angebote von privaten Betreibern. Nutzen Sie für Ihre Urkundenanforderung bitte ausschließlich die oben stehenden Links zum jeweiligen Online-Service.
Damit Personenstandsurkunden nicht in falsche Hände geraten ist eine daten- und personenstandsrechtliche Absicherung der Legitimität Ihrer Urkundenanforderung notwendig. Hierfür benötigt das Standesamt in jedem Fall eine Ausweiskopie des Urkundenanforderers. Falls weitere Dokumente für die Prüfung Ihrer Berechtigung benötigt werden, wird sich die zuständige Standesbeamtin mit Ihnen in Verbindung setzen.
Für die zügige Bearbeitung Ihrer Urkundenanforderung benötigt das Standesamt die Angaben zum registerführenden Standesamt sowie die Registernummer. Diese Angaben können Sie der oberen Zeile in den Personenstandsurkunden entnehmen. Sollten Sie diese Angaben nicht machen können, werden Suchgebühren in Höhe von 12,00 Euro je angefangener Viertelstunde erhoben.
Anforderung einer Geburtsurkunde
Anforderung einer Lebenspartnerschaftsurkunde