Erneute Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum
2. Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nuthe-Urstromtal
(Überarbeitung und Neuaufstellung des Gesamtplanes)
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Am 28.06.2022 hat die Gemeindevertretersitzung den Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan (Beschluss-Nr.: 2022/037) gefasst:
Die Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans wurde bereits durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 06.11.2023 bis 15.12.2023 beteiligt. Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 06.11.2023 versandt. Die Beteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplans wurde ebenfalls durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 03.06.2024 bis 05.07.2024 beteiligt. Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 03.06.2024 versandt. Die Auswertung der Stellungnahme zum Entwurf erfolgte durch das Planungsbüro Bruckbauer & Hennen GmbH. Alle Belange wurden sachgerecht abgewogen und die Änderungen in der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet.
Nach der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch waren Änderungen am Entwurf erforderlich. Der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplans ist daher gemäß § 4a Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch erneut auszulegen. Die Gemeindevertretung hat den 2. Entwurf in der Sitzung am 25.02.2025 gebilligt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) soll mit dem vorliegenden 2. Entwurf des Flächennutzungsplans erneut durchgeführt werden.
Wesentliche Änderungen sind:
Geltungsbereich des Plangebietes:
Der Geltungsbereich umfasst die gesamte Gemarkung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal mit 23 Ortsteilen. Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal hat eine Gesamtfläche von etwa 340 km². Damit ist Nuthe-Urstromtal die flächengrößte Gemeinde ohne Stadtrecht in Deutschland.
Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanung:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nuthe-Urstromtal wurde 1998 beschlossen und nur in einzelnen Ortsteilen zur jeweiligen Bauleitplanung (B-Pläne) geändert. Viele Darstellungen im Bereich der Ortsentwicklung entsprechen nicht mehr den Zielen der Landesplanung und können im Baugenehmigungsverfahren auch nicht als Entscheidungsgrundlage genommen werden.
Das Kreisentwicklungsamt des Landkreises Teltow-Fläming und auch die Gemeinsame Landesplanung weisen die Gemeinde Nuthe-Urstromtal bereits seit mehreren Jahren auf die veralteten Darstellungen im Flächennutzungsplan hin und empfehlen eine Überarbeitung und Änderung des Gesamtplanes. Die Gemeindevertretung hat in der Gemeindevertretersitzung am 28.02.2022 den Beschluss zur Änderung des Gesamt-Flächennutzungsplanes gefasst.
Ziel der Änderung des FNP ist die Anpassung der Ortsentwicklung an die Ziele der Landes-planung und die Überarbeitung der Gewerbe- und Industriestandorte und Flächen für Erneuerbare Energien im Gemeindegebiet.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und alle Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, in der Zeit
vom 01. April 2025 bis einschließlich 09. Mai 2025
auf der Internetseite der Gemeinde Nuthe-Urstromtal veröffentlicht.
Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist auf dem neuen zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://diplan.brandenburg.de und https://blp.brandenburg.de für sie bereit.
Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung:
Zum Entwurf sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:
Des Weiteren liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Stellungnahmen aus der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen vor:
- Untere Naturschutzbehörde zu Landschaftsplanung, Schutzgebieten, geschützte Biotope,
Naturdenkmale, Artenschutz, Natura 2000-Gebiete (Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische
Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft und Mensch)
- Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde SG Untere Denkmalschutzbehörde zu
Einzeldenkmalen (Schutzgut Kultur- und Sachgüter)
- Landwirtschaftsamt / SG Agrarstruktur zu SO LW (Schutzgut Boden/Fläche)
- Umweltamt / Wasser, Boden, Abfall zu Trinkwasserschutz (Schutzgut Wasser, Mensch)
- Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung / Kreisentwicklung zu Titel, Siedlungsflächen,
übergeordnete Darstellungen, Altlasten (Schutzgut Mensch)
Es wird darauf hingewiesen
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch an folgende E-Mailadresse übermittelt werden sollen:
gv@nuthe-urstromtal.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen unter Angabe des Absenders schriftlich bzw. zu Protokoll bzw. an das Bauamt der Gemeinde Nuthe-Urstromtal per Post abgegeben werden:
Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal
Ruhlsdorf
Frankenfelder Straße 10
14947 Nuthe-Urstromtal
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben können.
4. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen öffentlich in der Gemeindeverwaltung
ausgelegt und können dort eingesehen werden:
Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) zu
folgenden Dienstzeiten:
montags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
dienstags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Weitere Hinweise:
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Gemarkung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal (GeoBasis -DE/LGB)