Aktuelle Informationen

19 Nov 2021

Unterlagen zur Wesentlichen Änderung der Anlage zur Haltung und Aufzucht von Sauen einschließlich dazugehörender Ferkelaufzuchtplätze sowie Mastschweinen (Schweinehaltungsanlage) in 14947 Nuthe-Urstromtal OT Kemnitz

Die Firma S.K.Schweinehaltung Kemnitz GmbH beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Kemnitzer Hauptstraße 2 in 14947 Nuthe-Urstromtal, OT Kemnitz, in der Gemarkung Kemnitz, Flur 2, Flurstück 75, die vorhandene Schweinehaltungsanlage wesentlich zu ändern.

Die Auslegung des Genehmigungsantrages, der Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse, der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen sowie der bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen (abschließende Stel­lungnahmen der Behörden) wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröf­fentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.

Die genannten Unterlagen sind einen Monat

vom 17. Novem­ber 2021 bis einschließlich 16. Dezember 2021

über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/portal/ jederzeit und für jedermann einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden die oben genannten Unterlagen zeitgleich

  • im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umwelt­schutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön- Straße 7, Zimmer 4.27 in 03050 Cottbus,

  • in der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Frankenfel­der Straße 10, Zimmer 210 in 14947 Nuthe-Urstromtal und

  • im Landkreis Teltow-Fläming, Amt für Wirtschaftsförde­rung und Kreisentwicklung, Zinnaer Straße 34, 1.OG, Raum 5 in 14943 Luckenwalde

ausgelegt und können dort während der Dienststunden von je­dermann eingesehen werden.

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist zur Einhaltung der gesetzlich geforderten Schutzmaßnahmen für die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen eine vorheri­ge Anmeldung

    notwendig.

 

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Amtsblatt für Brandenburg vom 10.11.2021 (365.76 KB)
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geändert: 18.04.2024

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