Erlass des Landkreises Teltow-Fläming vom 20.01.2022
Der Landkreis hat die Allgemeinverfügung zur Selbstisolation neu gefasst und im Amtsblatt 3/2022 veröffentlicht. Darin ist geregelt, welche engen Kontaktpersonen von der Pflicht zur Absonderung künftig ausgenommen sind und wer die Quarantäne unter welchen Bedingungen verkürzen kann.
Auf das Ergebnis eines PCR-Tests müssen Betroffene nach Erkenntnis des Gesundheitsamtes in der Regel ein bis zwei Tage warten, in Ausnahmefällen und angesichts der rasant steigenden Zahlen kann es jedoch länger dauern. Für die allgemeine Bevölkerung lassen die neuen Quarantäneregelungen jedoch eine Freitestung auch durch einen Antigentest zu.
(Quelle: Landkreis Teltow-Fläming)