Aktuelle Informationen

08 Mai 2023

Öffentliche Auslegung vom 08.05. bis 14.06.2023

In der Gemeindevertretersitzung am 21.03.2023 wurde die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 2. Änderung des B-Planes Berkenbrück Nr. 01 „Ruhlsdorfer Weg beschlossen.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Berkenbrück Nr.01 „Ruhlsdorfer Weg“ (Planungsstand: 31. Januar 2023) wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit folgenden Unterlagen: Planzeichnung, Begründung und Artenschutzrechtlicher Potenzialabschätzung

in der Zeit vom

08.05.2023 bis einschließlich 14.06.2023

offengelegt. Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes und die dazugehörigen Unterlagen werden während dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:

montags                      von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
dienstags                    von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
donnerstags                von 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
freitags                        von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr


Ergänzend werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung in das Internet eingestellt.

Es werden gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben:

Sie haben die Möglichkeit, während der bekannt gemachten Zeiten Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die schriftlich vorgebrachten Bedenken sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (vgl. § 3 (2) Satz 2 BauGB).

 

Downloads

B-Plan Berkenbrück Nr. 01_Ruhlsdorfer Weg_Bekanntmachung (296.09 KB)
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B-Plan Berkenbrück Nr. 01_Ruhlsdorfer Weg_Planzeichnung (2.14 MB)
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B-Plan Berkenbrück Nr. 01_Ruhlsdorfer Weg_Begründung (2.20 MB)
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B-Plan Berkenbrück Nr. 01_Ruhlsdorfer Weg_Artenschutz (3.19 MB)
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B-Plan Berkenbrück Nr. 01_Ruhlsdorfer Weg_Kartenausschnitt (115.14 KB)
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geändert: 18.04.2024

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