Aktuelle Informationen

03 Jun 2024

Öffentliche Auslegung vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 05. Juli 2024

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Überarbeitung und Änderung des Gesamtplanes des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nuthe-Urstromtal gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Am 28.06.2022 hat die Gemeindevertretersitzung den Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan (Beschluss-Nr.: 2022/037) gefasst.

Der Entwurf der Änderung des Gesamt-Flächennutzungsplanes bestehend aus der Planzeichnung und der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht mit Stand vom 20. März 2024 wurde durch die Gemeindevertretung am 30.04.2024 gebilligt (Beschluss-Nr. 2024/034). Ebenfalls hat die Gemeindevertretung beschlossen, auf der Grundlage des abgestimmten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

Die Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans wurde bereits durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 06.11.2023 bis 15.12.2023 beteiligt. Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 06.11.2023 versandt.

Die Auswertung der Stellungnahme erfolgte durch das Planungsbüro Bruckbauer & Hennen GmbH. Alle Belange wurden sachgerecht abgewogen und die Änderungen in der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet.

Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich umfasst die gesamte Gemarkung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal mit 23 Ortsteilen. Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal hat eine Gesamtfläche von etwa 340 km². Damit ist Nuthe-Urstromtal die flächengrößte Gemeinde ohne Stadtrecht in Deutschland.

Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanung:

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nuthe-Urstromtal wurde 1998 beschlossen und nur in einzelnen Ortsteilen zur jeweiligen Bauleitplanung (B-Pläne) geändert. Viele Darstellungen im Bereich der Ortsentwicklung entsprechen nicht mehr den Zielen der Landesplanung und können im Baugenehmigungsverfahren auch nicht als Entscheidungsgrundlage genommen werden.

Das Kreisentwicklungsamt des Landkreises Teltow-Fläming und auch die Gemeinsame Landesplanung weisen die Gemeinde Nuthe-Urstromtal bereits seit mehreren Jahren auf die veralteten Darstellungen im FNP hin und empfehlen eine Überarbeitung und Änderung des Ge-samtplanes. Die Gemeindevertretung hat in der Gemeindevertretersitzung am 28.06.2022 den Beschluss zur Änderung des Gesamt-Flächennutzungsplanes gefasst.

Ziel der Änderung des FNP ist die Anpassung der Ortsentwicklung an die Ziele der Landes-planung und die Überarbeitung der Gewerbe- und Industriestandorte und Flächen für Erneuerbare Energien im Gemeindegebiet.

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und alle Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind,

in der Zeit

vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 05. Juli 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Nuthe-Urstromtal unter https://nuthe-urstromtal.de/  veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Planung ebenfalls auf dem Landesportal unter den Web-Adressen: http://blp.brandenburg.de und http://bauleitplanung.brandenburg.de abrufbar.

Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung:

- Planzeichnung (20. März 2024)

- Begründung mit Umweltbericht (20. März 2024)

- Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen

Zum Entwurf sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:

- Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch mit folgenden Arten umweltbezogener Informationen, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden: Tiere, Biotope / Pflanzen, Boden/Fläche, Mensch sowie zu den Schutzgütern Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur und Sachgüter. Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung von Möglichkeiten für die Kompensation.

Des Weiteren liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen vor:

- Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg vom 12.12.2023 zu Siedlungsflächenausweisung hinsichtlich Wohnens, Gewerbe, Einzelhandel (Schutzgüter Mensch, Natur, Umwelt)

- Regionale Planungsgemeinschaft Havelland Fläming vom 16.11.2023 zu Vorranggebieten Wind und Solarenergienutzung, Landwirtschaft, Siedlungswesen, Rohstoffgewinnung

- Landkreis Teltow-Fläming vom 24.01.2024

o Untere Naturschutzbehörde zu Landschaftsplanung, Artenschutz, Schutzgebieten, Natura 2000-Gebiete, geschützte Biotope, Naturdenkmale (Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft und Mensch)

o Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde SG Untere Denkmalschutzbehörde zu Einzeldenkmalen, Bodendenkmalen (Schutzgut Kultur- und Sachgüter)

o Landwirtschaftsamt / SG Agrarstruktur (Schutzgut Boden/Fläche)

o Umweltamt / Wasser, Boden, Abfall zu Altlastenverdachtsflächen (Schutzgut Boden/ Fläche, Mensch)

o Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung / Kreisentwicklung zu Siedlungsentwicklung, Vorranggebiete (Schutzgut Boden/ Fläche, Mensch)

- Landesamt für Umwelt vom 8.12.2023, Abteilung Wasserwirtschaft zu den Gewässern, Gewässer- und Anlagenunterhaltung, Hochwasserschutz/ -risiko, Überschwemmungsbereiche, Gewässerentwicklung (Schutzgüter Klima, Wasser), Abteilung Immissionsschutz zu Schutzansprüchen (Schutzgut Mensch)

- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Abteilung Bodendenkmalpflege / Archäologisches Landesmuseum vom 15.11.2023 mit Hinweisen Denkmalen und Bodendenkmalen (Schutzgut Kultur- und Sachgüter)

- Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz vom 9.11.2023 mit Hinweisen zu Wasser und Geologie (Schutzgüter Wasser, Boden)

- Landesbetrieb Forst Brandenburg, Funktionsförster Hoheit 2 vom 04.01.2024 zu Waldflächen (Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Klima)

- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 14.12.2023 zu Siedlungsentwicklung, Bodenschätze, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, Schutzgebiete/Biotope (Schutzgüter Mensch, Boden/ Fläche, Wasser, Klima, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt)

- Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 20.12.2023 zu Bergbauberechtigungen, Bodengeologie, Rohstoffen (Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser)

Es wird darauf hingewiesen

1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2. dass Stellungnahmen elektronisch an folgende E-Mailadresse übermittelt werden sollen:  
        
            gv@nuthe-urstromtal.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen unter Angabe des Absenders schriftlich bzw. zu Protokoll bzw. an das Bauamt der Gemeinde Nuthe-Urstromtal per Post abgegeben werden:   

Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal
Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10
14947 Nuthe-Urstromtal

3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen öffentlich in der Gemeindeverwaltung ausgelegt und können dort eingesehen werden:

Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) zu folgenden Dienstzeiten:

montags                      von 8.00 – 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
dienstags                     von 8.00 – 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
donnerstags                 von 8.00 – 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
freitags                        von 8.00 – 12.00 Uhr

Sie können die Unterlagen nach telefonischer Terminvereinbarung einsehen.

Weitere Hinweise:

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.


Die Unterlagen können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://my.hidrive.com/share/lp3myzjy3r

 

Downloads

Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung Gesamtflächennutzungsplan (261.91 KB)
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geändert: 25.07.2024

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