Öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
Die Gemeindevertretung hat am 13.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Woltersdorf Nr. 07 „Wohnen Am Waldquartier“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 301, 315, 401, 478, 479, 511 und 512 der Flur 1 in der Gemarkung Woltersdorf und hat eine Fläche von 2,4 ha. Das Plangebiet liegt an der Straße Ruhlsdorfer Straße im Ortsteil Woltersdorf und befindet sich im Innenbereich im Sinne der § 34 BauGB.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Woltersdorf Nr. 07 „Wohnen Am Waldquartier“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilien- und Doppelhäusern sowie Reihenhäusern geschaffen werden. Die Erschließung der Baugrundstücke soll über Ruhlsdorfer Straße erfolgen.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird mit der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zum Planvorhaben Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan Woltersdorf Nr. 07 „Wohnen Am Waldquartier“ werden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit
- dem Informationsblatt zur frühzeitigen Unterrichtung (Stand 09.04.2024)
- Anlage 1 Planzeichnung Vorentwurf (Stand 09.04.2024)
- Anlage 2 Brutvogelvorkommen (Stand 2023)
- Anlage 3 Artenschutzfachliche Begutachtung von Gebäuden und Bäumen (Stand 12.12.2023)
in der Zeit vom
10.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024
offengelegt. Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten.
Die Unterlagen des Bebauungsplanes werden während dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
montags von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
dienstags von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
freitags von 8.00 – 12.00 Uhr
Sie können die Unterlagen nach telefonischer Terminvereinbarung einsehen.
Ergänzend werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können während der Auslegungsfrist hier eingesehen werden.