Eingeladen sind alle Grundeigentümer von bejagbaren Grundstücken in der Gemarkung Zülichendorf sowie Grundeigentümer der Gemarkung Felgentreu, Flur 1, Flurstücke 1 bis 34, 37, 41, 44, 48 bis 57. Diese Flurstücke sind durch die Untere Jagdbehörde am 10.11.2013 der Jagdgenossenschaft Zülichendorf zugeordnet worden.
Bitte Folgendes beachten:
Bei Erbengemeinschaften bzw. gemeinschaftlichem Eigentum kann nur ein Mitglied der Erbengemeinschaft bzw. des gemeinschaftlichen Eigentums mit der Gesamthektarzahl abstimmen. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft kann lt. Satzung nur zwei Mitglieder vertreten. Die betreffende Vollmacht ist vorzulegen. Änderungen in den Eigentumsverhältnissen sind dem Vorstand zur Fortschreibung des Jagdkatasters bekanntzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Jagdgenossen Beschlüsse gefasst werden, deshalb wird um rege Teilnahme gebeten.
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