Eingeladen sind alle Landeigentümer von Flächen, die zum gemeinsamen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Liebätz gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Jagdvorstehers und der Kassenführerin
3. Entlastung des Vorstandes
4. Beschlussfassungen
5. Bericht des Jagdpächters
6. Verschiedenes
Zur Führunge des Jagdkatasters haben die Erwerber von bejagbaren Flächen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorstand durch Eigentumswechsel eingetretene Änderungen (z. B. durch Grundbuchauszüge oder Erbschein) nachzuweisen.
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