Entsprechend §11 Abs. 3 und 4 der gültigen Genossenschaftssatzung vom 20.05.2011 lädt der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Holbeck zur Neuwahl des Jagdvorstandes für die Jagdjahre 2021/22 - 2024/25 ein.
Teilnahmeberechtigt sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Holbeck gehören, auf denen die Jagd ausgeübt wird. Die Versammlung findet entsprechend der coronabedingten Sicherheitsbestimmungen im Freien unter Einhaltung aller geforderten Sicherheitsauflagen (Mund-Nasenschutz-Pflicht, Abstandsregelung) statt.
Die jährliche Genossenschaftsversammlung mit den entsprechenden Jahresabschlussberichten des Vorstandes, des Kassenwarts, der Kassenprüfer und der Pächtergemeinschaft findet zum späteren Zeitpunkt bei entspannter "Coronasituation" statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung
- Feststellen der Beschlussfähigkeit
- Vorschläge zur Neuwahl für den Vorstand, Schriftführer und Kassierer
- Vorschläge zur Wahl des Jagdvorstehers und Stellvertreters
- Beschlüsse dazu
- Schlusswort
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