Aktuelle Informationen

29 Sep 2025

Zeitraum der Auslegung: 29. September bis 30. Oktober 2025

Der Beschluss zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal wurde am 10.10.2023 gefasst.

Das am 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet die Kommunen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung. Die Kommunale Wärmeplanung soll einen Leitfaden für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal zur treibhausgas- und emissionsfreien Wärmeversorgung der nächsten Jahre bilden.

Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal wurde durch das beauftragte Planungsbüro Megawatt Ingenieurgesellschaft mbH aus Berlin im Zeitraum von April bis September 2025 erstellt.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu überwinden und eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen. Dabei wird unter anderem festgelegt, welche Gebiete auf welche Weise mit Wärme versorgt werden sollen, sei es durch dezentrale oder leitungsgebundene Systeme. Zudem wird untersucht, wie erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme optimal bei der Erzeugung und Verteilung von Wärme genutzt werden können. Die ländliche Struktur der Gemeinde Nuthe-Urstromtal stellt dabei eine Herausforderung für eine zentrale Lösung dar.

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung, Nachhaltigkeit und Ordnung am 16.09.2025 wurde die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Wärmeplanungsgesetz beschlossen.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zusätzlich findet am 07.10.2025 eine Informationsveranstaltung für die Bürger in der Gemeindeverwaltung statt.

Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal besteht aus dem Endbericht (Stand 05.09.2025) und wird in der Zeit vom

29.09.2025 bis einschließlich 30.10.2025

offengelegt.

Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal wird während dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:

montags                      von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
dienstags                    von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
donnerstags                von 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
freitags                       von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Ergänzend wurden die Unterlagen während der Auslegungsfrist in das Internet eingestellt und können dort eingesehen werden. Die Unterlagen finden Sie nachfolgend als Download.

Es werden folgende Hinweise gegeben:

Sie haben die Möglichkeit, während der bekannt gemachten Zeiten Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die schriftlich vorgebrachten Bedenken sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Rechtsgrundlagen

Wärmeplanungsgesetz (WPG) vom 20. Dezember 2023 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394).

 

Downloads

Bekanntmachung Auslegung (71.96 KB)
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Endbericht (6.20 MB)
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geändert: 30.09.2025

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